Bundestag stärkt die zivilgesellschaftliche Reparaturbewegung
Gute
Nachrichten für alle Reparatur-Initiativen: Mit dem neuen Ökodesign-Gesetz
stellt der Bundestag klar, dass auch nicht-gewerbliche Reparierende als „fachlich
kompetente Reparateure“ gelten. Damit erhalten Reparatur-Initiativen künftig
einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Ersatzteile und
Reparaturinformationen von Herstellern. Bislang waren diese häufig nur
gewerblichen Reparaturbetrieben zugänglich. Nun wird gesetzlich anerkannt, was
die Reparatur-Community schon lange weiß: Auch ehrenamtlich organisierte
Reparaturarbeit ist kompetente Reparaturarbeit.
Die Nachweispflichten bleiben dabei überschaubar. Reparatur-Initiativen müssen
ihre Zugehörigkeit zu einem Netzwerk nachweisen, einen Versicherungsschutz
angeben und die Einhaltung technischer Regeln bestätigen. Dass die
Nachweispflichten praxisnah ausgestaltet wurden, ist auch dem Einsatz des
Runden Tisch Reparatur im engen Austausch mit dem Netzwerk Reparatur-Initiativen
während des Gesetzgebungsprozesses zu verdanken.
Einen ausführlichen Artikel mit weiteren Details und Hintergründen zum neuen
Ökodesign-Gesetz findet ihr auf der Webseite des Runden Tisch Reparatur e.V.