Bundestag stärkt die zivilgesellschaftliche Reparaturbewegung

Gute Nachrichten für alle Reparatur-Initiativen: Mit dem neuen Ökodesign-Gesetz stellt der Bundestag klar, dass auch nicht-gewerbliche Reparierende als „fachlich kompetente Reparateure“ gelten. Damit erhalten Reparatur-Initiativen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen von Herstellern. Bislang waren diese häufig nur gewerblichen Reparaturbetrieben zugänglich. Nun wird gesetzlich anerkannt, was die Reparatur-Community schon lange weiß: Auch ehrenamtlich organisierte Reparaturarbeit ist kompetente Reparaturarbeit.

Die Nachweispflichten bleiben dabei überschaubar. Reparatur-Initiativen müssen ihre Zugehörigkeit zu einem Netzwerk nachweisen, einen Versicherungsschutz angeben und die Einhaltung technischer Regeln bestätigen. Dass die Nachweispflichten praxisnah ausgestaltet wurden, ist auch dem Einsatz des Runden Tisch Reparatur im engen Austausch mit dem Netzwerk Reparatur-Initiativen während des Gesetzgebungsprozesses zu verdanken.

Einen ausführlichen Artikel mit weiteren Details und Hintergründen zum neuen Ökodesign-Gesetz findet ihr auf der Webseite des Runden Tisch Reparatur e.V.

Zur Übersicht