Förderung

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Schritt für Schritt



Ab Anfang Dezember 2024 können Reparatur-Initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft bis zu 3.000, - € Fördergeld des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für Werkzeuge, Fortbildungen und andere Maßnahmen zum Betrieb des Reparaturcafés beantragen.
Mehr Informationen in der Pressemitteilung vom 21.10.2024 .


Das Förderprogramm ist keine Gründungsförderung, sondern ein Unterstützungsangebot für bereits aktive Gruppen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.reparatur-initiativen.de. Bewilligte Fördermittel werden über die anstiftung ausgereicht.

Das Antragsformular ist ab Anfang Dezember nach Login unter "Meine Funktionen" zugänglich.  

Anträge können bis 24. Februar 2025 eingereicht werden.


Für die Antragstellung wird ein Formular auf der Plattform eingerichtet. Verbindliche  Förderrichtlinien und weiterführende Informationen werden zum offiziellen Start veröffentlicht.

Info-Veranstaltung (via Zoom) zum Förderprogramm und zur Antragstellung:
Dienstag, 3.12.2024, 19-21 Uhr.
>>> Hier anmelden.
Bitte tragt eure Fragen bei Anmeldung in das Kommentarfeld ein, damit wir darauf eingehen können.
Wir zeichnen den Call auf und stellen die Aufzeichnung anschließend hier zur Verfügung.



Allgemeines zur Antragstellung


Zur Antragstellung muss die Reparatur-Initiative auf dieser Plattform www.reparatur-initiativen.de verzeichnet und online geschaltet sein, da vorhandene Informationen aus der Datenbank der Plattform genutzt werden. Das betrifft die Stammdaten des Reparaturcafés sowie die personenbezogenen Daten der antragstellenden Person, die aus dem Nutzer-Profil bezogen werden.


  • Förderanträge können nur für Reparaturcafés gestellt werden, die auf der Plattform verzeichnet sind.
  • Anträge können nur von Organisator*innen eingetragener Reparatur-Initiativen gestellt werden.
  • Das Antragsformular ist nur dann aufrufbar, wenn die automatische Überprüfung der Berechtigungskriterien positiv ausfällt.


Die Berechtigungskriterien


  • Mindestens vier Veranstaltungstermine sind für das Jahr 2025 veröffentlicht.
  • Ein gültiger Freistellungsbescheid der beantragenden Organisation muss hochgeladen sein.
  • Durchgeführte Reparaturveranstaltungen. Sollte in der Vergangenheit kein Termin auf der Plattform veröffentlicht worden sein, ist ein valider Aktivitätsnachweis hochzuladen.



Schritt für Schritt


 

1. Ist unsere Reparatur-Initiative verzeichnet?

Überprüfe, ob die Reparatur-Initiative, für die du den Förderantrag stellen möchtest, bereits über einen Eintrag auf dieser Plattform verfügt. Klicke dazu oben im Menü auf Termine|Orte (link: https://www.reparatur-initiativen.de/orte),  gib den Namen eures Reparaturcafés ein und klicke auf „suchen“. Bitte probiere verschiedene Schreibweisen aus und suche auch in der Karte rechts. Mit Mausklick kannst Du die Kartenansicht verschieben und mit + und rein- oder rauszoomen. Wo wäre eure Initiative am wahrscheinlichsten verzeichnet?

a) Ja, ich finde unseren Eintrag.
Durch Klick auf den Namen (entweder in der Info-Bubble auf der Karte oder links in der Liste) landest Du auf der Profilseite des Reparaturcafés. Weiter bei Schritt 2.

b) Ich finde keinen Eintrag für unser Reparaturcafé.
Registriere dich (als Organisator*in) (https://www.reparatur-initiativen.de/registrierung) oder logge dich ein (oben rechts auf „Anmelden“ klicken), ändere deinen Status in „Mein Profil“ ggf. auf „Organisator*in“ und lege eine Profilseite für euer Reparaturcafé an. Hilfe findest Du hier: https://www.reparatur-initiativen.de/seite/hilfe

 


2. Ist die Person aufgeführt, die für unsere Initiative den Antrag stellen soll?

Auf jeder Profilseite einer Reparatur-Initiative ist mindestens eine Person als „Ansprechperson“ aufgeführt. Diese Person besitzt automatisch die Rolle „Organisator*in“. Nur je ein*e Organisator*in pro Initiative kann einen Förderantrag stellen.
Gibt es einen Reiter „Team“, dann siehst du ggf. weitere Ehrenamtliche. Ist die Person dabei, die die Antragstellung für euer Reparaturcafé durchführen soll?


a) Ja, die richtige Person ist aufgeführt. Weiter bei Schritt 3.


b) Ja, mein Account ist aufgeführt und ich bin diese Person. Weiter bei Schritt 3.


c) Nein, hinter „Ansprechperson“ verbirgt sich keine mir bekannte Person.
Schreib eine E-Mail an die hinterlegte Adresse der Initiative und bitte um Klärung.


d) Nein, ich bin die richtige Person für die Antragstellung, aber der Profilseite (noch) nicht zugeordnet.  Prüfe in deinem Userprofil unter "Meine Funktionen" > "Mein Profil", ob das Häkchen bei  "Rolle Organisator*in" gesetzt ist. Bitte gehe dann vor, wie im Abschnitt „Bei einer Reparatur-Initiative mitmachen“ der Hilfe-Seite beschrieben: https://www.reparatur-initiativen.de/seite/hilfe



3. Sind die Daten aktuell?

Editiere - sofern nötig - die Informationen in deinem persönlichen Nutzerprofil. Personenbezogene Daten, wie dein echter Name, Adresse, Telefonnummer usw., werden für die Antragstellung benötigt. Keine Sorge: Nur was Du freigibst, wird auch im öffentlichen Profil der Plattform angezeigt. Du behältst volle Kontrolle über deine Daten. Überprüfe die Stammdaten des Reparaturcafés und editiere, falls sich was geändert haben sollte. Die Änderungen werden auch im öffentlichen Profil der Initiative sichtbar sein.


Sind mindestens vier Termine für das Jahr 2025 eingetragen? Falls nein, ergänze bitte. Hilfe findest Du hier im Abschnitt „Reparatur-Veranstaltung einer Initiative anlegen“ der Hilfe-Seite: https://www.reparatur-initiativen.de/seite/hilfe


Hinweis: Diese Angaben können auch im Antragsformular aktualisiert werden, das unter „Meine Funktionen“ im Reiter „Förderantrag“ aufrufbar sein wird. Die folgenden Schritte 4 bis 9 beziehen sich auf dieses Formular.



4. Aktivitätsnachweis hochladen

Das Förderprogramm des BMUV ist keine Gründungsförderung, sondern als Unterstützung für bestehende, aktive Initiativen gedacht. Voraussetzung zur Antragstellung ist der Nachweis von Aktivität, d.h. es muss mindestens schon eine öffentliche Reparaturveranstaltung stattgefunden haben. Wurde die Terminfunktion der Plattform bisher nicht genutzt und keine Veranstaltungstermine in der Vergangenheit veröffentlicht, muss ein alternativer Nachweis von Aktivität erbracht werden. Ladet einen Zeitungsartikel hoch, der von eurer/euren Veranstaltungen berichtet, den Screenshot einer Ankündigung z.B. im Kalender der Gemeinde oder andere, geeignete Dateien. Valide ist ein Nachweis dann, wenn daraus zweifelsfrei hervorgeht, dass und wann mindestens ein solcher Termin stattgefunden hat. Maximal fünf Dateien können hochgeladen werden.


  • Über den Status der Prüfung des Aktivitätsnachweises durch Administrator*innen informiert eine automatisch erzeugte Benachrichtigung via E-Mail.



5. Freistellungsbescheid hochladen

Zur Antragstellung gehört der Nachweis der Gemeinnützigkeit im steuerlichen Sinne durch Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheides. (Gemeinnützigkeit wird für eingetragene Vereine (e.V.) und andere Organisationen vom Finanzamt bescheinigt, indem ein sogenannter Freistellungsbescheid ausgestellt wird.) Eine Kopie dieses drei- bis fünfseitigen Dokuments muss als PDF hochgeladen werden. Über den Status der Prüfung des Freistellungsbescheides durch Administrator*innen informiert eine automatisch erzeugte Benachrichtigung via E-Mail.


  • Wenn euer Reparaturcafé selbst als Verein organisiert ist, sollten Vorständ*innen über einen vorläufigen oder regulären Freistellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt verfügen.
  • Wird eure Reparatur-Initiative in Trägerschaft, als Projekt oder Teil eines Vereins betrieben, dann ladet bitte den Freistellungsbescheid dieser anerkannt gemeinnützigen Organisation hoch.
  • Sollte eine befreundete, anerkannt gemeinnützige Einrichtung euer Reparaturcafé unterstützen, indem sie den Freistellungsbescheid zur Antragstellung zur Verfügung stellt, ist das auch in Ordnung. 


Hinweis: Formal stellt die als gemeinnützig anerkannte Organisation oder Einrichtung den Antrag. Bewilligte Gelder werden auf das angegebene Konto der Antragsteller* überwiesen. Anschaffungen gehen mit allen Rechten und Pflichten in das Eigentum dieser Einrichtung über. Sämtliche Verausgabungen werden vor dem Auge des Gesetzes von dieser Organisation/Einrichtung verantwortet (siehe 9. Verwendungsnachweis). Klärt darum im Vorfeld mit eurer Träger-/Kooperationsorganisation, wie Gelder abzurechnen sind und/oder notwendige Dokumente und Belege zugänglich gemacht werden.


6. Kurzbeschreibung und Kostenplan erstellen

Sind die Formalia erledigt, beschreibe mit mindestens 250 und maximal 1500 Zeichen, was ihr mit der Förderung vorhabt. Der Kostenplan muss konkrete Maßnahmen/Gegenstände aufführen und erwartete Kosten benennen. Es gibt drei Förderbereiche, die auch kombiniert werden können. Mindestens eine förderfähige Position muss im investiven Bereich angegeben werden. Die Fördersumme beträgt maximal 3.000, - Euro.  Alle veranschlagte Kosten über 3.000, - Euro sind durch die Initiative/den Träger selbst zu tragen.


Investive Maßnahmen

Förderfähig sind vorrangig

  • die Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen.
  • Nicht förderfähig sind u.a. der Erwerb von Grundstücken und Immobilien, extern vergebene Bauvorhaben und Dienstleistungen.

 

Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und Veranstaltungen

Förderfähig sind ergänzend zu den vorrangigen investiven Maßnahmen Projektausgaben für

  • den Betrieb, das Anmieten, die Miete und den baulichen Unterhalt von Räumlichkeiten;
  • Betriebs- und Personalkosten bzw. Honorare, Ehrenamtspauschalen, Vergütung über Übungsleiterverträge oder Aufwandsentschädigungen sowie für
  • Ausgaben und Kosten für Veranstaltungen und zur Öffentlichkeitsarbeit.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Lebensmittel, teure Ersatz- oder Bauteile (z.B. Handy-Display), KFZ und Immobilien, extern vergebene Bauvorhaben und Dienstleistungen.


Teilnahme an Fortbildungen durch Ehrenamtliche

Ebenfalls ergänzend zu investiven Maßnahmen sind förderfähig

  • die Ausgaben für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen zur Teilnahme von ehrenamtlichen Reparateur*innen und Organisator*innen wie Schulungen, Workshops und Kursen. Dazu zählen z.B. Angebote zum Erwerb von reparaturrelevanten Fertigkeiten, wie auch zur Fortbildung im Umgang mit Hilfsmitteln, Werkzeugen, Messgeräten, oder Vorrichtungen. Förderfähig sind ferner
  • Maßnahmen zur Team- und Organisationsentwicklung sowie Veranstaltungen, die zum Wissensaufbau und -austausch durch Vernetzung beitragen.

7. Antrag einreichen

Ist alles vollständig und bestätigt, kann der Antrag eingereicht werden. Eine Benachrichtigung dazu wird automatisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Antragstellers* versendet. Die Einreichung muss vom Antragsteller* aktiv ausgelöst werden.


Stichtag ist der 24. Februar 2025.

 

Bewilligung/Zuwendung

Eine automatisch erzeugte Förderbewilligung (PDF) wird via E-Mail an die hinterlegten Kontakte verschickt und zeitnah werden die Fördermittel auf das angegebene Konto der gemeinnützigen Organisation überwiesen.


Der Bewilligungszeitraum, in dem die Mittel verausgabt werden können, beträgt maximal zwölf Monate ab Zuwendungsdatum.



8. Zuwendungsbestätigung

Der Empfänger stellt der anstiftung unmittelbar nach, bzw. spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Zuwendung, eine Zuwendungsbestätigung gemäß dem aktuell gültigen amtlichen Muster (§ 10 b EStG) des Bundesministeriums der Finanzen über die erhaltene Fördersumme aus. Eine Kopie des Dokuments muss als PDF fristgerecht hochgeladen werden.

Download unter: https://anstiftung.de/jdownloads/foerderung/vorlage_zuwendungsbestaetigung_geldzuwendung.pdf

Ausfüllhilfe: https://anstiftung.de/images/vorlage_zuwendungsbestaetigung_geldzuwendung_ausfuellhilfe.pdf



9. Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis (VN) stellt den Nachweis der Verwendung der Fördermittel dar. Aus einer erfolgreichen Antragstellung ergibt sich die Verpflichtung dazu. Es geht in erster Linie darum nachzuvollziehen, ob die Fördergelder entsprechend der Inhalte und Ziele des Projektantrags eingesetzt wurden und das Projekt erfolgreich war. Der Verwendungsnachweis dient der Übersicht und als Kontrolle und beinhaltet einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis mit Belegliste. Die Beleglisten bringen den Nachweis über die Höhe und den Einsatz der Fördergelder. Der Sachbericht bringt den Nachweis über die Erreichung der zuvor geplanten Projektziele.


Die bereitgestellte Maske auf der Plattform ist dafür zu nutzen. Über den Status der Prüfung der Belegliste und des Verwendungsnachweises durch Administrator*innen informiert eine automatisch erzeugte Benachrichtigung via E-Mail. Der VN ist nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch bis 31. März 2026 vollständig einzureichen.


Kopien der Belege zu den Ausgaben müssen nicht hochgeladen werden, aber die Originale in geordneter Form aufbewahrt werden. Auf Verlagen müssen sie samt Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Die anstiftung ist dazu verpflichtet einen gewissen Prozentsatz aller digitalen Verwendungsnachweise inklusive Belegeinsicht zu prüfen.


Hinweis: Mit dem Förderprogramm werden Steuergelder ausgegeben und dadurch entsteht die verbindliche Rechenschaftsplicht. Nachvollziehbar und richtig, finden wir. :)