Kein Bedarf für Recht auf Reparatur?!
In nahezu 1000 Reparatur-Initiativen im ganzen Bundesgebiet engagieren sich unzählige Ehrenamtliche, über 100.000 Menschen unterzeichneten die Online-Petition "Schraube locker - für ein Recht auf Reparatur", Schulen stellen Reparaturprojekte auf die Beine - all diese tatkräftigen Menschen setzen ein handfestes Zeichen gegen unsere Wegwerfgesellschaft und für eine Reparaturkultur, die Hand in Hand gehen muss mit einer Stärkung des Rechts auf Reparatur.
Gestern überreichten die Initiatorinnen der Online-Petition über 108.000 Unterschriften an Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Bereits Anfang 2017 hatte eine Privatperson eine öffentliche Petition, ebenfalls zum Recht auf Reparatur, beim Petitionsausschuss eingereicht - diese hat der Ausschuss heute abgelehnt:
"[...] Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich keinen Bedarf für die Schaffung des in einer Petition geforderten "Rechts auf Reparatur" für elektronische Klein- und Großgeräte sowie eine Verpflichtung der Hersteller, für dieser Produkte Originalersatzteile für zehn Jahre vorzuhalten. In der Sitzung am Mittwoch beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich hingegen für eine Materialüberweisung an die Bundesregierung aus."
In seiner Begründung stützt sich der Ausschuss auf den Bericht des Umweltbundesamtes zum Thema "Obsolsezenz", der keine Beweise für geplante Obsoleszenz in technischen Geräten findet und die kurze Lebensdauer auf den Wunsch der KonsumentInnen zurückführt, immer schneller neue Produkte besitzen zu wollen:
"Demzufolge gebe es keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in Produkten seitens der Hersteller. Derartige geplante Obsoleszenzen hätten sich dem Bericht zufolge nicht als strukturelles Problem manifestieren lassen. Sie könnten daher auch "kein tauglicher Anknüpfungspunkt für gesetzgeberisches Handeln" sein, heißt es in der Beschlussempfehlung. Daraus geht zudem hervor, dass eine lange Nutzungsdauer von Produkten aus Sicht der Nachhaltigkeit nicht immer begrüßens- und wünschenswert sei. "
Abschließend verweist der Ausschuss auf die EU-Ökodesignrichtline, die nachhaltiges und verbraucherfreundliches Produktdesign beinhalte, das auch einhergehe mit der Etablierung einer Kreislaufwirtschaft.
Wie jedoch Kreislaufwirtschaft ohne eine Stärkung von Reparatur genannt werden kann, bleibt ein Rätsel - und spornt die reparierende Zivilgesellschaft hoffentlich dazu an, sich weiterhin laut (und noch lauter) für ihr Recht auf Reparatur stark zu machen! Wir machen mit!
Quelle: Heute im Bundestag, 28. November 2018 - aufgerufen 14:03 Uhr