Öko-Design: Mehr Reparaturmöglichkeiten auch für nicht-gewerbliche Reparierende

Photo by Blaz Erzetic on Unsplash
Photo by Blaz Erzetic on Unsplash

Ab März 2021 treten die neuen Öko-Design-Produktverordnungen für verschiedene Elektronikgeräte in Kraft, mit der Reparaturen und Zugang zu Ersatzteilen erleichtert werden sollen:

"Hersteller verschiedener Produkte, wie Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke, dürfen ab März 2021 nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen vorhalten. Zudem müssen Ersatzteile mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können“, so regeln es neue Ökodesign-Verordnungen der EU.", wie es in der Pressemeldung des Umweltbundesamtes formuliert ist.

 

In den letzten Monaten kritisierte u.a. der Runde Tisch Reparatur die deutsche Übersetzung der Verordnungen, die aus "professional repairer" einen "gewerblichen Reparateur" und aus "insured" das enger gefasste "berufshaftpflichtversichert" machte. (In der aktuellen Ausgabe des SPLiTTERs haben wir auf Seite 3 bereits darauf hingewiesen.) Auf Hinwirken des Umweltbundesamtes wurden die Verordnungen für Waschmaschinen, Kühlgeräte und Displays bereits angepasst, bei Schweißgeräten und Geschirrspülern sind die zu ändernden Passagen zur Korrektur angemerkt - und mit Erfolg, denn in den Verordnungen ist nun von einem "fachlich kompetenten Reparateur" und einem "Versicherungsschutz, der die Haftung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit abdeckt" die Rede. Das schafft auch für Reparierende in ehrenamtlichen Reparatur-Initiativen neue Möglichkeiten zu reparieren und Ersatzteile zu beziehen (und wird hoffentlich in künftigen entstehenden Verordnungen für andere Gerätegruppen aufgegriffen.)

 

Um die genannte "fachliche Kompetenz" entsprechend nachzuweisen, zieht das UBA die Einrichtung eines nationalen Registers in Betracht:
"Für bestimmte Ersatzteile, etwa Elektronik, ist vorgesehen, dass die Hersteller sie nur an „fachlich kompetente Reparateure“ liefern müssen. Hersteller könnten damit die Auslieferung an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Repair-Cafés verweigern und eine Reparatur somit erschweren oder verteuern. Das UBA setzt sich gegenwärtig dafür ein, dass es keine unnötigen Hürden bei der Ersatzteilbeschaffung gibt. Denkbar ist die Einrichtung eines nationalen Registers, in das sich auch Repair-Cafés und andere Initiativen eintragen lassen können, um dann in Deutschland als „fachlich kompetenter Reparateur“ zu gelten."

 

Das Einrichten eines solchen Registers findet sich auch in den Kernempfehlungen des Öko-Instituts für eine nachhaltige Produktpolititk, die für längere Lebens- und Nutzungsdauern von Elektrogeräten sorgen können. Die Kernempfehlungen im Wortlaut könnt ihr hier nachlesen.

 

Zur Übersicht