Ökodesign-Richtlinien für mehr Reparierbarkeit - jetzt gilt's!
Auf EU-Ebene steht eine Abstimmung an, die weitreichende Auswirkungen auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben kann. Wenn man bedenkt, wie relevant dies abzustimmenden Richtlinien sind und wie sie den Mitgliedsstaaten helfen können, ihre CO2-Emmissionsziele zu erreichen, wird dieser Prozess noch viel zu wenig thematisiert. Unsere Produkte werden immer schwerer zu reparieren und Hersteller beschränken zunehmend unser Recht, die Sachen, die wir besitzen, auch zu reparieren.
Im Dezember und Januar ist es möglich, dass die EU-Mitglieder durch Dagegenstimmen die Arbeit aus über zwei Jahren verwerfen, in denen Standards für bessere, langlebigere Produkte (vor allem Haushalts- und Elektrogeräte) entwickelt wurden. Diese Produkte erzeugen hohe Umweltbelastungen in der Herstellung, deswegen ist es gut für Umwelt und Geldbörse, wenn sie länger genutzt werden.
Die Abstimmung ist also eine einmalige Gelegenheit, unser Recht auf Reparatur auszuweiten und damit auch ein Stück mehr unseren Planeten zu schützen. Dennoch besteht die Gefahr, dass Lobbyarbeit oder bürokratische Manöver die Maßnahmen verwässern. Deswegen braucht es möglichst viele Mitgliederstaaten, die die abzustimmenden Richtlinien befürworten.
Die Stichtage der Abstimmung
An diesen Tagen werden die EU-Ratsmitglieder über die Reparaturfähigkeit verschiedener Haushaltsgeräte abstimmen:
- 10. Dezember 2018 (Kühlschränke)
- 8. Januar 2019(Geschirrspülmaschinen)
- 10. Januar 2019 (Waschmaschinen)
Diese Abstimmungen können einen wichtigen Präzedenzsfall schaffen, der in Zukunft auch auf elektronische Geräte wie Laptops oder Smartphones ausgeweitet werden könnte. Und es besteht die Möglichkeit, dass die künftige europäische Ausrichtung auch anderswo auf der Welt zu Entwicklung ähnlicher Regelungen führen könnte.
Die Länder, die sich in den letzten Jahren gegen diese Richtlinien positioniert haben, sind neben Italien und Großbritannien auch Deutschland. Diese Länder sind nun mit Druck aus der Bevölkerung konfrontiert und es besteht eine echte Chance, dass weiterhin ausgeübter Druck den Ausgang der Abstimmung beeinflussen kann. (Vor allem auch für Großbritannien ist die Abstimmung eine besondere Gelegenheit, da es vermutlich die letzte Möglichkeit sein wird, zur Ökodesignrichtlinie beizutragen, bevor das Land aus der EU ausscheidet.)
Richtlinien nicht aufweichen lassen
Es ist wichtig, die Mitgliedsstaaten dazu zu bringen, für die ursprünglichen Entwürfe der Richtlinien zu stimmen und keine bedeutenden Änderungen zu aktzeptieren, die die positiven Auswirkungen auf Mensch und Umwelt unterlaufen.
Das Europäische Umweltbüro fasst diese Änderungen wie folgt zusammen:
"Die Bestimmungen für ein besseres Design, das Reparatur durch nicht-zerstörendes Zerlegen in Hauptbestandteile ermöglicht, wurde ersetzt durch Maßnahmen, die auf Recycling abzielen, weil es leichter ist, Produkte am Ende ihrer Nutzungsdauer endgültig zu zerlegen. Dieser Ansatz macht es leichter eine Maschine oder ein Gerät zu zerstören und zu recyceln, aber nicht zu reparieren."
Die Bestimmungen, die unabhängigen Reparierenden und Dienstleistern den Zugang zu Informationen und Ersatzteilen garantieren, wurden auf autorisierte Dienstleister beschränkt. Das wird es Reparaturcafés und unabhängigen Anbieter erschweren, an die entsprechenden Informationen zu gelangen, und so deren Spielraum und die Verfügbarkeit ihrer Reparaturangebote begrenzen.
Aktiv werden
Mitglieder der Open Repair Alliance mobilisieren in ihren Länder und möglicherweise auch in Brüssel, dem Ort der Abstimmungen.
Nach wie vor können die Online-Petitionen mit den Forderungen unterzeichnet werden:
>>> Hier die deutsche Petition <<<.
Wir informieren weiterhin gemeinsam mit der Open Repair Alliance, wie man sich auch als Einzelperson für das Recht auf Reparatur in Europa einsetzen kann.
Weitere Informationen sind bei der Open Repair Alliance verlinkt.
Zur Übersicht