Reparaturbonus Thüringen & Reparatur-Initiativen
Der Reparaturbonus Thüringen ist ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten der Verbraucherzentrale Thüringen. Künftig können auch Reparatur-Initiativen in Thüringen unter bestimmten Umständen ihren Gästen ermöglichen, den Reparaturbonus in Anspruch zu nehmen:
- Den Reparaturbonus können nur Privatpersonen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Thüringen in Anspruch nehmen.
- Der Reparaturbonus beträgt 50 Prozent der Brutto-Rechnungssumme, maximal 100 Euro pro Person.
- Der Reparaturbonus kann beantragt werden für Rechnungen ab 16. Juni 2025.
Die Reparatur über Thüringer Repaircafés wird ab einem Wert von 25 Euro inkl. MwSt zu 100 % gefördert
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Gefördert wird ausschließlich die Reparatur haushaltsüblicher Elektrogeräte, siehe hier: https://www.vzth.de/geraeteliste
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Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Wartungen etc. sind von der Förderung ausgenommen.
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Der Kauf von Ersatzteilen kann gefördert werden, wenn das Ersatzteil für die Reparatur in einem Repaircafé verwendet wird und dies durch den Laufzettel bestätigt wird.
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Der Reparaturbonus wird so lange ausgezahlt, bis die Fördermittel erschöpft sind.
Um eine Bonusbeantragung zu ermöglichen, sind die folgenden Informationen zu beachten und die hier verlinkten, mit dem Umweltministerium abgestimmten Unterlagen zu benutzen:
- Infos zum Reparaturbonus Thüringen
- Online Antragstellung
- Laufzettel Reparaturbonus Vorderseite > Bagatellgrenze liegt bei 25 Euro
- Laufzettel Reparaturbonus Rückseite