Reparaturbonus Thüringen & Reparatur-Initiativen

Der Reparaturbonus Thüringen ist ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Verbraucherzentrale Thüringen. Künftig können auch Reparatur-Initiativen in Thüringen unter bestimmten Umständen ihren Gästen ermöglichen, den Reparaturbonus in Anspruch zu nehmen:

 

  • Den Reparaturbonus können nur Privatpersonen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Thüringen in Anspruch nehmen.
  • Der Reparaturbonus beträgt 50 Prozent der Brutto-Rechnungssumme, maximal 100 Euro pro Person und innerhalb von 12 Monaten.
  • Mit der Öffnung des Reparaturbonus für die Thüringer Repaircafés wird die Bagatellgrenze für alle Antragsteller auf 20 Euro gesenkt.
  • Gefördert wird ausschließlich die Reparatur haushaltsüblicher Elektrogeräte (siehe Dokument "Infos zum Reparaturbonus" unten).
  • Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Wartungen etc. sind von der Förderung ausgenommen.
  • Der Kauf von Ersatzteilen kann gefördert werden, wenn das Ersatzteil für die Reparatur in einem Repaircafé verwendet wird und dies durch den Laufzettel bestätigt wird.

 

Um eine Bonusbeantragung zu ermöglichen, sind die folgenden Informationen zu beachten und die hier verlinkten, mit dem Umweltministerium abgestimmten Unterlagen zu benutzen: